Der Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften hat allen dem Bund angeschlossenen Bruderschaften auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, bestehende Satzungen nach den nun geltenden Bestimmungen entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen.
Des weiteren muss auch jedes einzelne Mitglied der Bruderschaft und des Korps eine entsprechende Erklärung abgeben, dass er mit der Veröffentlichung seiner Daten (z.B. Name, Alter, usw.) durch die Bruderschaft / des Korps grundsätzlich einverstanden ist. Sofern diese Erklärung abgegeben wurde, ändert sich nichts. Mit den Daten wird durch Korps und Bruderschaft selbstverständlich weiterhin sorgsam umgegangen, wie bisher auch.
Sollte die Unterschrift unter diese Erklärung jedoch verweigert werden, hat dies zur Folge, dass der Name desjenigen z.B. in keinem Pressebericht mehr erscheinen darf, aus sämtlichen Chroniken und Veröffentlichungen oder auf Internetseiten zu entfernen ist. Es können demnach für dieses Mitglied auch keine Auzeichnungen und Orden beim Bund der historischen Schützenbruderschaften beantragt werden und unter Umständen kann auch ein Versicherungsschutz entfallen.
Bitte beachtet auch, dass diese Erklärung zukünftig von jedem neuen Zugmitglied abzugeben ist.